Britisches Baurecht

Baugenehmigungen und Auflagen

Britisches Baurecht

Unbebaute Grundstücke werden in England selten angeboten. Man hat das Gefühl, es steht schon überall dort ein Haus, wo es sich lohnen könnte, eins hinzustellen.

Vielleicht haben Sie das Glück, ein Areal zu finden, um sich dort Ihr Traumhaus errichten zu lassen. Als Interessent für ein unbe­bautes Grundstück, auf dem Sie bauen möchten, erkundigen Sie sich schon beim ersten Ortstermin, ob dort überhaupt gebaut werden darf, und wenn ja, in welcher Dimension, Positionierung und Ausführung.

Ihr Notar wird für Sie beim Land Registry in Erfahrung bringen, wie die Dinge stehen. Landschaftsschutz oder als ausschließlich zu landwirtschaftlicher Nutzung ausgewiesenes Gelände beispiels­weise könnten der Erteilung einer Baugenehmigung just dort, wo Sie sich in Ihrer Phantasie schon auf der Terrasse mit Blick auf die am Horizont im Morgenlicht schimmernde Bergkette der Wenlock Edge sitzen sehen, grundsätzlich entgegenstehen.

Die Suche nach einem unbebauten Grundstück könnte auch über einen Architekten Erfolg haben, der ja daran interessiert ist, für einen prospektiven Kunden ein attraktives Baugelände ausfindig zu machen. Oder über eine Baugesellschaft wie die David Wilson Homes (www.dwh.co.uk), die sich darauf spezialisiert hat, regionaltypische Häuser zu Festpreisen nach Katalog zu erstellen. Dies sind keine Fertighäuser, sondern individuelle Objekte in klassischer Bauweise, entworfen von Architekten und Designern mit einem Faible das, was man in England so gern als Heritage bezeichnet.

Nachbarlicher Einspruch

Nur in Ausnahmefällen wird es wegen Ihres Bauvorhabens zum Streit mit einem Grundstücksnachbarn kommen. Es könnte aber sein, dass Ihre Baupläne vom Architekten auf dem zuständigen Behörden nicht allen Anliegern zur Kenntnis gegeben wurden (oder dies ganz und gar versäumt wurde) und nun jemand, der sich dadurch brüskiert fühlt, Forderungen stellt, nachdem die Bau­arbeiten bereits begonnen haben. Es gibt hier nur eine Lösung: die gütliche Einigung mit Ihrem Kontrahenten, schon im Hinblick auf das zukünftige Nachbarschaftsverhältnis.

Die Einigung kann auf zweierlei Wegen erfolgen: Sie ändern Ihre Baupläne und lassen sie von neuem genehmigen, oder Sie bieten dem Nachbarn eine Entschädigung an. In aller Regel wird er die zweitgenannte Möglichkeit bevorzugen. Wie reichlich ein solches Trostpflaster bemessen sein sollte, ist auszuhandeln; gegebenen­falls konsultieren Sie eine Vertrauensperson und bitten, falls Fremdverschulden die Ursache des nachbarlichen Protests darstellt, auch die daran Beteiligten zur Kasse.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in England.

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