Lange war es der Traum eines jeden Auswanderers, sich in Spanien geschäftlich niederzulassen. Der aktuelle wirtschaftliche Abschwung wird einige zukünftige Geschäftsinhaber abgeschreckt haben.
Wenn Sie sich gut vorbereiten und die Branche wohlüberlegt wählen, könnten Sie Teil des aktuellen neuen Aufschwungs werden.
EU-Bürger können in Spanien ohne Auflagen ein Profitunternehmen gründen, sobald sie eine NIE-Nummer erhalten haben.
Nicht-EU-Bürger müssen eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie genug Eigenkapital zur Verfügung haben, um eine Firma zu gründen und, dass diese Arbeitsplätze für Spanier schaffen wird.
Wenn Sie Ihre Firma in Spanien gründen möchten, sollten Sie überlegen, sich bei den Behörden als selbständig (autónomo) eintragen zu lassen. Dies kann eine einfache und günstigere Alternative sein, als eine GmbH (S.L.) registrieren zu lassen. Ob dies jedoch möglich ist, hängt von der Größe der Firma ab, die Sie planen, zu gründen.
Um sich als selbständiger Geschäftsmann in Spanien niederlassen zu können, müssen Sie sich beim lokalen Finanzamt oder Hacienda registrieren lassen und die Art des Unternehmens sowie Ihre NIE-Nummer angeben. Abhängig von der Art des Unternehmens, das Sie aufbauen, müssen Sie eventuell noch weitere Dokumente mitbringen, da die Anforderungen sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Auch wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ist es doch ratsam, einen Gestor oder Geschäftsführer einzustellen während der Registrierungsphase. Das Steuerrecht ändert sich in Spanien häufig und kann kompliziert werden.