Vermietung

Vermietung und Leasing in Belgien

In Belgien stehen Häuser und Wohnungen im allgemeinen ausreichend zur Miete zur Verfügung.

Suchen Sie nach Schildern mit der Aufschrift à louer/te huur in den Fenstern. Besuchen Sie einen lokalen Makler oder schauen Sie die Kleinanzeigen der lokalen Zeitungen und spezialisierten Internetseiten durch.

Die meisten Mietwohnungen sind unmöbliert. Die Küche ist equipée / uitgerust, welches meint das es einen Herd und einen Kühlschrank hat (manchmal sogar eine Spülmaschine und / oder sowie einer Mikrowelle).

Um eine Immobilie zu mieten müssen Sie einen Nachweis Ihrer Einkünfte präsentieren. Der Vermieter kann auch einen Dauerauftrag für die monatlichen Mietzahlungen verlangen.

Mietvertrag (droit de bail or bail à loyer/huurcontract)

Ein Standard- Mietvertrag in Belgien hat eine Laufzeit von neun Jahren und ist in drei Drei-Jahres-Perioden (3- 6- 9 Lease) aufgebrochen. Es gibt auch kurzfristige Mietverträge für weniger als drei Jahren und langfristige Mietverträge für mehr als neun Jahre.

Die Grundmiete von einem Standard- Mietvertrag kann nur alle drei Jahren erhöht werden. Sie kann nur durch eine rechtzeitige (6 bis 9 Monate) schriftliche Mitteilung erhöht werden.

Zur Kündigung eines Mietverhältnisses muss eine schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gemacht werden. Leasingverhältnisse werden automatisch am Ende der neun Jahre verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt die Verlängerung zuvor mit sechs Monaten Kündigungsfrist.

Mietverträge müssen bei der örtlichen Geschäftsstelle für Anmeldungen des Öffentlichen Finanzdienstes (Enregistrement, Service Public Fédéral Finances/Registratie, Federale Overheidsdienst Financien) innerhalb von zwei Monaten registriert werden. Der Mietvertrag muss vom Eigentümer des Grundstücks eingetragen werden, dies ist kostenlos.

Ihr registrierter Vertrag sollte folgendes beinhalten:

Anzahlung

Kautionen (garantie locative/ huurwaarborg) müssen im Mietvertrag angegeben sein und dürfen maximal zwei Monatsmieten betragen. Sie werden an einer zinsbringenden Bank unter dem Namen des Mieters angelegt. Dieses Konto wird gesperrt. Das Konto kann nur durch beide Parteien freigegeben werden.

Die Kaution kann auch eine Bankgarantie in Höhe von nicht mehr als drei Monatsmieten sein. Sie können diese Garantie von Ihrer Bank gegen eine jährliche Gebühr erhalten. Die Bank wird dem Vermieter ein Garantieschreiben geben, das am Ende des Mietvertrages zurückgegeben werden muss.

Die Kaution wird nach den letzten gemeinsamen Kosten ermittelt und erstattet (Instandhaltung, Reparatur von öffentlichen Bereichen und gemeinsame Betriebsmitteln). Da dieses oft erst am Ende des Jahres berechnet werden, müssen Sie auf die Erstattung Ihrer Kaution ggf. etwas warten.

Inventar und Übergabeprotokoll

Bei Ihrem Einzug müssen Sie eine Bestandsaufnahme und einen Zustandsbericht (état des lieux/staat van de huis) ausfüllen und unterzeichnen. Dieser Bericht wird durch einen Sachverständigen (géomètre/landmeter) durchgeführt und wird vom Vermieter gezahlt.

Dieser Bericht muss folgendes beinhalten:

Versicherung

Nach dem Gesetz sind Mieter verpflichtet, eine umfassende Hausratversicherung zu haben. Sie müssen den Nachweis Ihrem Vermieter bei der Unterzeichnung und bei jeder Erneuerung des Mietvertrags präsentieren.

Die umfassende Hausratversicherung deckt:


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