Die Schweiz verfügt über ein ausgezeichnetes Schul- und Ausbildungssystem. Das hat Tradition und Bestand. Die Organisation ist zwar kompliziert und natürlich demokratisch, kann aber vor menschlichen Fehlern und gesellschaftlichen Mankos nicht schützen.
Einer, der die Schweiz auf pädagogischem Gebiet geprägt hat, heißt Johann Heinrich Pestalozzi, der Vater der Schulerziehung. Der Zürcher hat sich einen Namen als Schul- und Sozialreformer, Philanthrop und Philosoph gemacht. Sein Ziel hieß: “Den Menschen stärken”, damit er sich selbst helfen kann. Sein besonderes Augenmerk galt der Elementarschule (Grundschule).
Pestalozzi war nicht nur ein Mann des Geistes, sondern auch der Tat. Seine Gedanken, Überlegungen und pädagogischen Ideen mit ganzheitlichem Ansatz setzte er schulmäßig um, etwa in der Armenanstalt Neuhof (1774-1780), im Waisenhaus zu Stans (1799) und in seinen Instituten zu Burgdorf (1800-1804) und Yverdon (1804-1825). Nach dem Motto “Bildung mit Herz und Hand” hat der “Gründer der neuen Volksschule, Erzieher der Menschheit” gewirkt. “Mensch, Christ, Bürger; alles für andere, nichts für sich. Segen seinem Namen!” steht auf seinem Grabstein.
Das ist lange her. Einige Strassen und Plätze, etwa die “Ruhewiese” vor dem Globus-Einkaufshaus an der Zürcher Bahnhofstrasse, erinnern an den Pädagogen. Und einige Kinderdörfer tragen seinen Namen – in Trogen (Schweiz) und Stockach-Wahlwies (D).
Politisch wie auch bildungspolitisch sind die Bildungsregeln, Verordnungen und Verantwortungen auf drei Ebenen verteilt – Bund (oberste Staatsbehörden), Kantone und Gemeinden. Man spricht im Bereich des Bildungswesen von einem “kooperativen Föderalismus”. Das bedeutet: Man kooperiert, arbeitet zusammen, ergänzt und “verzahnt” sich.
Die eine Ebene sollte mit der anderen vernetzt sein – theoretisch. Doch in der Praxis missachtet die rechte manchmal die linke Hand. Beispielsweise in der Schulferienstaffelung. Da können die Ferien von Gemeinde zu Gemeinde und auch innerhalb des Kantons zwischen verschiedenen Schulen und Gymnasien von einander abweichen. Der Semesterbeginn ist endlich innerhalb der Schweiz vereinheitlicht worden. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten wirken sich freilich je nach Bildungsstufe auf die gesetzliche Regelung, Aufsicht und Finanzierung aus.
Grundsätzlich sind laut Bundesverfassung die Kantonen für das Schulwesen zuständig, aber auch Gemeinden backen oft ihre eigenen Brötchen. In die kantonale Regelungskompetenz fallen die Vorschulstufen (Kindergarten) und die obligatorischen Schulen (Primar- und Sekundarstufen). Der Bund sorgt prinzipiell dafür, dass im Rahmen der Primarschulbildung ein gewisses Qualitätsniveau gesichert ist und der Grundsatz des unentgeltlichen Schulbesuches gewahrt wird.
Insgesamt ist das Schweizer Bildungssystem in vier Stufen unterteilt:
Hinter dem Begriff „Sekundarstufe II“ verbirgt sich auch das Gymnasium. Die Verantwortung tragen die Kantone, doch der Bund stellt sicher, dass der Maturitätsausweis (Abitur) gleichwertig ist und den Mindestanforderungen schweizweit entspricht. Auch Privatschulen streben die eidgenössisch anerkannten Matura an, hier gilt eine separate Verordnung des Bundes.
Um zu einem Studium an einer schweizerischen Universität zugelassen zu werden, bedarf es eines Maturitätszeugnisses (in Deutschland: Abitur). Die geltende Maturitäts-Anerkennungsverordnung (kurz: MAV) sieht zwei Wege vor: Erlangen eines Maturazeugnis an einem anerkannten Gymnasium oder Ablegen einer zentralen Prüfung, von der Schweizerischen Maturitätskommission organisiert. Seit gut zehn Jahren ist eine MAV in Kraft, die ein Wahlfachsystem mit entsprechendem Rahmenlehrplan vorsieht. Das bedeutet:
In diesen Fächer kann der Gymnasiast, die Gymnasiastin geprüft werden. Vorgängig verfassen die Schüler eine Maturitätsarbeit.
Wer studieren will, benötigt also wie in Deutschland den entsprechenden Nachweis, das ist die Matura (Abitur). Seit 2003 wird aber auch der Berufsmaturitätsausweis für die Zulassung an einer universitären Hochschule anerkannt. Für deutsche Studenten und Studentinnen genügt in der Regel das Abiturzeugnis.
Im medizinischen Bereich ist das freilich auch in der Schweiz anders. Zu den Medizinalprüfungen (Propädeutik und Staatsexamen) müssen Kandidaten ihren Abiturnachweis von der Maturitätskommission anerkennen lassen, eventuell gar Zusatzprüfungen ablegen. Die Entscheidung über Zulassung liegt in der Kompetenz der jeweiligen Universität. Ein Numerus clausus in Form einer Eignungsprüfung wurde infolge massenhaften Andrangs eingeführt. Ausländische Studienbewerber haben sehr geringe Chancen, in den Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin aufgenommen zu werden. Also besser in Deutschland studieren und in der Schweiz beruflich ankern!
Die höhere akademische Schulbildung (Tertiärstufe) bieten an:
Zu den genannten Unis und ETHs kommen sieben Fachhochschulen (FS) hinzu, sie bilden die zweite tragende Säule des Schweizer Hochschulsystems und streben eine enge Verbindung von Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe an. Sie haben den Auftrag, “berufs- und anwendungsorientierte Hochschulstudien anzubieten”, vor allem für diejenigen, die eine Berufsbildung abgeschlossen haben. Über den Fachhochschulbereich informiert das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT unter www.sbf.admin.ch .
Kurse werden allerorten angeboten. Bekannt sind die Migros-Schulen mit einem breitem Spektrum von Angeboten in allen Sparten (Hobbys, Sprachen, Computer, Aus- und Weiterbildung). Natürlich finden sich diverse Sprachkurse zuhauf bei Berlitz oder Benedict.
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Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Schweiz.