Rentenversicherung

Das Rentensytems der Schweiz

 Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen: Der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), den Zahlungen in eine Pensionskasse sowie einer freiwilligen, steuerbegünstigten Zusatzvorsorge.

Die sogenannte „AHV“ (Alters- und Hinterlassenenversicherung) bildet die erste Säule in der schweizerischen Altersversorgung. Sie ist für die Bewohner der Schweiz obligatorisch und bietet eine Mini­malrente.

 Die zweite Säule: Pensionskassen

Durch den Beitritt zu einer Pensionskasse (PK), die auch zur beruf­lichen Vorsorge (BVG) dient, wird eine zweite Säule aufgebaut, um im Alter einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Sie bildet eine Kombination von Spar- und Risikoelementen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind verpflichtet, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter (Pensionierung), Invalidität und Tod zu versichern. Sie tragen gemeinsam die Prämien, die vom Lohn abhängen, also je 50 Prozent. Es gibt auch Arbeitgeber, die einen größeren Prämienbe­trag übernehmen.

Alle Unternehmen mit Angestellten müssen sich einer Pensionskasse anschließen. Auf dem PK-Konto sammelt sich Kapital, das von den Pensionskassen verwaltet und angelegt wird. Wenn man den Arbeitgeber wechselt, zieht auch das Konto mit, das heißt die angesparte Summe inklusive Zinsen wird an eine andere Pensionskasse überwiesen.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Alter des Versicherten. Vorsorgeziel ist es, rund 80 Prozent des letzten Grundgehalts zu erlangen. In der Regel wird diese Vorsorgestiftung mit dem Rentenalter (noch 65 bei Männern, 64 bei Frauen) spruchreif. Es gibt die Möglichkeit, sich das ange­häufte Alterskapital als Rente oder gesamt auszahlen zu lassen. Wer sich selbständig macht, kann ohne Altersbedingung auf das PK-Guthaben zurückgreifen. Wer aus- oder zurückwandert kann sich ebenfalls auszahlen lassen. Und wer eine Immobilie (Haus, Eigentumswohnung) für den Eigengebrauch erwerben will, kann ebenfalls die PK-Quelle anzapfen. Im Fall einer Scheidung werden die Pensionskassenbeträge zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt, unabhängig vom gewählten Güterstand.

 Was passiert bei einer Ausreise?

Bisher konnte das angesparte Pensionskassenkapital vorzeitig be­zogen werden, wenn man beispielsweise auswanderte, also seine Zelte in der Schweiz abbaute. Das ändert sich ab 01. Juni 2007 gewaltig. Dann nämlich greift das Bilaterale Abkommen I mit der EU. Freizügigkeitsgelder dürfen fortan nicht mehr vor der Pen­sionierung in der Schweiz oder im Ausland bezogen werden, ausgenommen Rumänien und Bulgarien. Diese Regelung betrifft den obligatorischen Teil des BVG-Kapitals. Alle Gelder, die darüber hinausgehen, sind verfügbar.

Man kann auch weiterhin Pensionskassengelder anzapfen, um sich selbständig zu machen oder Wohneigentum zu erwerben. Es gibt wie immer Ausnahmen: Wer in ein Drittland, also außerhalb der EU, auswandert, beispielsweise nach Kroatien, Kanada, den USA oder Australien, hat auf das gesamte Freizügigkeitskapital Zugriff.

 Die dritte Säule der Altervorsorge

Die dritte Säule der Altersvorsorge, 3a, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Wer denn sein Domizil in einem EU- oder EFTA-Land bezieht, kann seine 3a-Gelder vollumfänglich mitnehmen. Informationen erhalten Sie beim Sicherheitsfonds BVG auf www.sfbvg.ch .

Die dritte Säule 3a ist freiwillig, sie ist eine private steuerbegünstigte Vorsorge. Es wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden.

Bei 3a ist der Maximalbeitrag vom steuerbaren Einkommen voll abzugsbe­rechtigt. In bestimmten Fällen ist ein Bezug der Summe möglich (Wohneigentum, Schritt in die Selbst­ändigkeit, bei Verlassen der Schweiz, Einkauf in eine Pensions­kasse), in der Regel aber nicht vor Erreichen des AHV-Alters. Die Erträge der dritten Säule (3a) sind Einkommens-, Verrechnungs- und Vermögenssteuerfrei. 3a-Sparen kann man bei einer Bank oder einer Versicherung. Es ist wichtig sich zu informieren, wie die dritte Säule strukturiert ist  rsp. in welche Produkte man investieren will. 


www.justlanded.com © 2003-2024 Just Landed