Die Schweizer Gesundheitsversorgung gilt als eine der besten der Welt und umfasst ein ausgedehntes Netzwerk von Krankenhäusern und Ärzten.
Die meisten Gesundheitsinstitutionen sind mit dem neuesten Stand der Technologie ausgerüstet, und Wartezeiten für Behandlungen sind rar. Allerdings wird für die exzellente Qualität wie überall in der Schweiz auch ein entsprechender Preis verlangt.
Medizinische Behandlungen werden vor allem von Privatärzten, Krankenhäusern und Kliniken angeboten. Die meisten Patienten können Ihren Arzt frei wählen und haben einen direkten, unbegrenzten Zugang zu Fachärzten.
Einen Arzt ( médicin) finden Sie in den Gelben Seiten ( pages jeunes). Hausärzte sind unter Allgemeine Medizin ( médicin général) gelistet. Eine Übersicht von Ärtzen finden Sie auch unter www.doktor.ch . Falls Sie einen Arzt benötigen, der Ihre Heimatsprache spricht, kann Ihnen Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat oftmals entsprechende Adressen vermitteln.
Die Schweizer Kantone und Gemeinden bieten einen Schularzt-Dienst, der regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen der Schüler umfasst.
Ein Krankenhaus ( Spital/hôpital) erkennen Sie an einem weißen ''H'' vor einem blauen Hintergrund. In den Gelben Seiten sind sie unter Spitäler oder hôpitaux aufgeführt. Mit Ausnahme von Notfällen können Sie in ein Krankenhaus normalerweise nur durch einen Arzt eingewiesen werden. Normalerweise müssen Sie ein Krankenhaus in dem Kanton Ihres Wohnorts besuchen, obwohl es hierbei Ausnahmen gibt.
Je nach Ihrer Versicherung werden Sie in einem 2-4-Bett-Zimmer (Basispolice), in einem 2-Bett-Zimmer (Halbprivat) oder in einem Einzelzimmer (Privat) untergebracht. Beachten Sie, dass eine Basispolice Ihnen im Krankenhaus keine freie Wahl des behandelnden Arztes ermöglicht. Dies könnte relevant sein, falls Sie einen Arzt möchten, der Ihre Heimatsprache spricht.
Krankenhausaufenthalte in der Schweiz sind alles andere als günstig! Alle Gebühren müssen entweder von Ihnen oder Ihrer Krankenversicherung erstattet werden. Eine ''Gratis-Behandlung'' existiert als solche in der Schweiz nicht, auch nicht in Notfällen.
Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Rechnung, die Sie innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist begleichen müssen (normalerweise innerhalb von 30 Tagen). Anschließend schicken Sie eine Kopie an Ihre Krankenversicherung, die Ihnen dann den erstattungsfähigen Teil der Kosten überweist. Falls Sie nicht in der Schweiz gemeldet sind und keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen können, kann das Krankenhaus von Ihnen eine Sicherheits-Kaution zwischen CHF 2000 und CHF 10.000 verlangen.
Zahnbehandlungen werden vor allem von privaten Zahnärzten und öffentlichen Zahnkliniken durchgeführt. Beachten Sie, dass Zahnbehandlungen in der Schweiz äußerst teuer sind, so dass Sie ggf. vor Ihrer Abreise eine Zahnuntersuchung durchführen lassen sollten.
Zahnbehandlungen werden in der Schweiz nicht durch die Grund-Krankenversicherung ersetzt. Da die Behandlungskosten extrem hoch sind, sollten Sie bei einem längeren Aufenthalt über eine zusätzliche Zahnbehandlungs-Versicherung nachdenken.
Der Schweizer Markt für Hauspflege ( Spitex) ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Die Grund-Krankenversicherung ersetzt Hausbehandlungen in einem gewissen Rahmen. Für das Pflegeangebot sind die Gemeinden zuständig, welche diese Aufgabe meist an private Pflegdienste übertragen.