Theoretisch gäbe es keinen Grund, das Auto in Deutschland ab- und in Großbritannien anzumelden, wenn Sie sich nicht mehr als sechs Monate im Jahr dort aufhalten. Und selbst wenn es ausnahmsweise einmal ein siebenter oder achter Monat ist, den Sie (vielleicht mit kurzen Unterbrechungen) damit in England umherfahren, interessiert sich niemand dafür. Nur sollten Sie die TÜV-Intervalle einhalten: Auch britische Polizeibeamte kennen die deutsche TÜV-Plakettensprache.
KfZ-Anmeldung in England
Das Ab- und Wiederanmelden eines bisher im Ausland zugelassenen Wagens in England ist zwar kein allzu teurer, dennoch ein umständlicher Prozess. Wenn Sie ihn auf sich nehmen wollen, müssen Sie Ihren Wagen bei der Zulassungsstelle zu Hause abmelden, die Kennzeichen abliefern und die Zuteilung eines Exportkennzeichens beantragen. Ihre Gültigkeit beträgt sieben Tage in Deutschland, danach maximal vier Wochen im Ausland bis zur Anmeldung am dortigen Wohnort.
Die Wiederanmeldung setzt eine Prüfung Ihres Wagens durch eine MOT-Station voraus (MOT = Ministry of Transport, entspricht unserem TÜV). Die Zuteilung eines Kennzeichens geschieht durch das zentrale Driver & Vehicle Licensing Centre ( DVLC) in Swansea. Sie können dem AA oder dem RAC beitreten und das Procedere einem der hierfür zuständigen Büros überlassen (Auskunft über Telefon 0336 401 983: 50p pro Minute) – oder sich doch lieber dafür entscheiden, den Wagen in Deutschland zu lassen und einen in England zu kaufen.
Neufahrzeuge britischer Produktion behaupten sich nur knapp gegenüber europäischen und japanischen Importmarken. Entsprechend hart geht es im Wettbewerb zu; der Handel unterbietet sich mit Nachlässen und kostenlosen Extras. Manche Vertretungen italienischer und französischer Fabrikate bieten sogar kostenlose Versicherung für zwei Jahre an. Die günstigsten Angebote gibt es im Juli – weil im August stets das neue Modell- und Zulassungsjahr in England beginnt. Für Autofinanzierungen zahlt man rund 11% effektiven Jahreszins. also sehr viel mehr als bei uns.
Das Angebot an Neu- und Gebrauchtwagen ist in England immens. Vor allem sind einjährige Firmenwagen mit geringen Kilometer (Meilen-)Leistungen günstig zu bekommen. Viel stärker ausgeprägt als bei uns ist in Großbritannien die Gepflogenheit, Mitarbeitern selbst in mittleren Positionen einen Geschäftswagen zur Verfügung zu stellen, wobei viele Unternehmen jährlich ihre Pkw-Flotten wechseln. Das Umschreiben eines gebrauchten Wagens auf einen neuen Besitzer ist gebührenfrei. In jedem Fall wird ein neues log book ausgestellt (entspricht unserem Fahrzeugschein, einen Brief nach deutschem Muster gibt es nicht); MOT- oder Versicherungsnachweis werden hierbei nicht verlangt.
Die britische KfZ-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt in England für alle Autos einheitlich £150 pro Jahr. Fahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 1973 gebaut wurden, sind steuerfrei – paradiesischer Zustand für Oldtimer-Liebhaber! Fabrikneue Fahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren zum MOT, danach jedes Jahr. Viele Autowerkstätten unterhalten zugleich ein MOT Testing Centre und bieten ihren Kunden einen Hol- und Bringdienst an.
Bei Fälligkeit der Jahressteuer erhält der Autobesitzer Nachricht vom DVCL. Mit diesem Schreiben, einem Nachweis der bestehenden Versicherung und – falls gleichzeitig fällig – dem aktuellen MOT-Zertifikat begibt man sich zu einem Postamt, zahlt die Jahressteuer ein und erhält als Quittung eine Vignette ( license disc) die in eine Ecke der Windschutzscheibe geklebt wird. Ohne diese Vignette darf ein Fahrzeug mit britischen Kennzeichen sich nicht in den öffentlichen Straßenverkehr begeben.
KfZ-Versicherungen
Unter den Versicherungen gibt es in England den gleichen Wettbewerb wie bei uns. Man lockt mit Boni für Garagenwagen, für das Vorhandensein einer Alarmanlage, für den Verzicht auf Nachtfahrten. Führerschein-Aspiranten ist es, bis sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben, zwar erlaubt, am Lenkrad eines beliebigen Pkw öffentliche Straßen zu verunsichern ( provisional licence), sofern sie in Begleitung eines Führerschein-Inhabers sind, müssen am Heck des Wagens aber ein Schild mit einem roten L (für Learner) führen und dürfen keinen Motorway benutzen.
Eine weitere Besonderheit, die es bei uns nicht gibt, verdient Erwähnung. Sie betrifft eine Versicherung, die man gegen Führerscheinentzug wegen zu schnellen Fahrens (nicht wegen Trunkenheit) abschließen kann. Der » St. Christopher Driver Plan« zahlt für die Dauer eines Jahres jeden Monat die Kosten für einen Mietwagen einschließlich Chauffeur – zwar nicht in Permanenz, aber doch für den täglichen Hin- und Rückweg von zu Hause zum Arbeitsplatz und für andere wichtige Geschäfts- und auch Privatfahrten. Die Jahresprämie für diese Versicherung beträgt £180.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in England.